Hunderegeln in Zermatt

In der Destination Zermatt – Matterhorn hat es Platz für Menschen, Hunde und andere Tiere. Damit eine friedliche Koexistenz jedoch gelingt, sind einige Verhaltensregeln einzuhalten.

Diese Verhaltensregeln tragen zu einem friedlichen Nebeneinander von Hundebesitzern und Nichthundebesitzern bei.

Es gelten folgende Bestimmungen zur Hundehaltung:

  • Alle Hunde sind innerhalb der Ortschaft zwingend an der Leine zu führen (ausser in der Freilaufzone). Überall, wo nichts anderes angegeben ist, müssen Hunde unter Kontrolle gehalten werden.
  • Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der eigene Hund niemanden belästigt.
  • Der Hund uriniert, markiert und kotet nicht an unpassende Stellen wie Plakatständer, Terrassen, Sitzbänke, Blumenbeete, etc.
  • Potenziell gefährliche Hunde müssen ausserhalb des Privatgrundstücks an der Leine geführt werden und mit einem Maulkorb versehen sein.
  • Bei der Begegnung mit anderen Hundehaltern, Wanderern, Bikern, Spaziergängern, oder Passanten wird der Hund unaufgefordert an die Leine genommen
  • Der Hund pinkelt nicht an unpassende Stellen. Der Kot wird in jeder Situation korrekt mit einem Säckchen aufgenommen und im Robidog-Abfall oder im Abfallsack entsorgt.
  • Wenn Hunde im Restaurant erlaubt sind, wird der Hund angeleint und so platziert, dass er den Gästen und dem Servicepersonal nicht im Weg liegt.
  • Fremde Personen dürfen den Hund nur streicheln, wenn Sie dies erlaubt haben
  • Vor Geschäften sollten keine Hunde alleine angebunden werden, diese ziehen immer Erwachsene wie auch Kinder an, welche sich im schlechtesten Fall nicht korrekt ihrem Hund gegenüber verhalten, was wiederum zu enormem Stress bei ihrem Hund führen kann. Zudem muss der Hund immer beaufsichtigt sein
  • Während des Freilaufs befindet sich der Hund stets in Sichtweite und Abrufdistanz.
  • Während der Vegetationszeit hält sich der Hund grundsätzlich nicht auf Wiesen auf.
  • Unerwünschtes Jagdverhalten des Hundes ist zu unterbinden. Während der Brut- und Setzzeit ist der Hund im Wald und dessen Umgebung an der Leine zu führen. 
  • Hunde geniessen freie Fahrt mit den Bergbahnen.
  • Bei der Begegnung mit anderen Hundehaltern, Wanderern, Bikern, Spaziergängern, oder Passanten wird der Hund unaufgefordert zu sich gerufen und an die Leine genommen 
  • Auch in der Natur soll der Hundekot aufgenommen werden. Hunde können über den Kot Krankheiten und Würmer auf andere Hunde oder Wildtiere übertragen. Dies muss vermieden werden
  • Im Sommer sind Wiesen (vor allem eingezäunte Wiesen) zu meiden, auch der Hund darf in diesen Wiesen nicht herumlaufen, da dies Futterwiesen sind und das Gras nicht heruntergedrückt werden darf

Übersicht Hundeleinenzwang Gemeinde Zermatt

Codes für Nichthundehalter:

  • Ein Hund wird immer in grosszügigem Abstand und in ruhiger Gangart passiert.
  • Hunde dürfen ausschliesslich nach ausdrücklicher Erlaubnis des Hundehalters gestreichelt werden.
  • Wanderer, Biker und andere Personen, die sich einem Hund von hinten nähern, machen sich frühzeitig bemerkbar, damit der Hundehalter entsprechend reagieren kann.
  • Sind Kinder und Hunde am selben Ort anwesend, bleiben beide stets unter Aufsicht.
  • Hunde mit ihren Besitzern nutzen ebenfalls Bus und Bahn, nehmen Sie Rücksicht wenn sich ein Hund mit Ihnen im Bus oder in der Bahn befindet und drängen Sie ihn nicht in die Ecke

Danke für die Rücksichtnahme!